Der Unfallwagen ist das meist nicht mehr verwendbare Kraftfahrzeug eines Verkehrsunfalls. Unfallwagen gehen meist in das Eigentum der Versicherung über, die diese an den Schrotthandel zum Ausschlachten weiterreicht.

(Einer der in mindestens einer Woche des Jahres 2004 am häufigsten verwendeten Begriffe in deutschen Suchmaschinen)

-Siehe auch:
"Unfallwagen" findet sich im WZ2003 Code "67.20.3"
  Schätzung von Unfallwagen für das Versicherungsgewerbe

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