Herbeirufen von Personen

In einem so genannten XP-Gespräch (gemäß Fernsprechordnung §19I) konnte man mit beliebigen Personen sprechen. Zitat:

Es kann das Herbeirufen von Personen an öffentliche Sprechstellen verlangt werden. Im Fernverkehr lautet die Anweisung an die Beamtin "Rufen Sie in Gatow (Havel) Herrn Joseph Bär".

Eine Gewähr, dass die Person, die sich zur Führung des Gesprächs meldet, auch die verlangte ist, übernimmt die Deutsche Reichspost nicht.

Aus den Regeln für Fernsprechanschlüsse (Auszüge) zitiert aus dem Telefonbuch für Berlin 1915

Anmerkung: In der Praxis lief das so ab, dass die Vermittlungsstelle entweder die gewünschte Nummer oder eine "Öffentliche Sprechstelle" anrief und nach der Person fragte. Öffentliche Sprechstellen sind nur teilweise mit den heutigen Telefonzellen vergleichbar, da ihnen damals ein Verwalter zugeordnet war. Dieser kümmerte sich dann um das Herbeischaffen der gewünschten Person. Dies geschah z.B. in Wirtshäusern durch lautes Ausrufen des Namens. Mein Großvater war der Verwalter einer solchen Sprechstelle in einem kleinen 200-Seelen-Dorf. Es kam vor, dass er die Gespräche annahm und dann die Nachricht für den betreffenden notierte. Oft war es aber so, dass die Leute, die ein Gespräch erwarteten zu ihm in die Poststelle kamen und einfach auf den Anruf warteten.

Es gab auch Sprechzellen, die im Schlafzimmer installiert waren oder von einer weiblichen Person verwaltet waren. Bei diesen waren XP-Gespräche in der Nacht nicht möglich. Man wird sich vielleicht fragen, wer auf die Idee kommt, eine öffentliche Sprechzelle im Schlafzimmer zu installieren. Ich denke, in der damaligen Wirtschaftskrise gab es öffentlich zugängliche Räume, die nachts in ein Schlafzimmer umgewandelt wurden.