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Ehe oder Heirat bezeichnet eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung zweier Menschen. Die Partner werden bezeichnet als Ehepaar, Ehepartner, Eheleute oder Ehegatten (siehe Begattung). Einige Staaten und Religionen erlauben die Mehrehe (Polygamie). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist die Scheidung.

Das Wort "Ehe" bezieht sich auf die rechtliche und/oder religiöse Vereinigung zweier Menschen, die sich gegenseitig verpflichten, eine gemeinsame Zukunft zu teilen. Hier sind einige Beispiele:

  1. Ein Paar, das den Bund der Ehe eingeht, verpflichtet sich, einander treu zu sein und füreinander da zu sein.

  2. Die Ehe wird oft als eine heilige Institution angesehen und ist in vielen Kulturen und Religionen von großer Bedeutung.

  3. Ehepartner haben in vielen Ländern und Kulturen bestimmte gesetzliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Ehe ergeben.

  4. In einigen Ländern kann die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen werden.

Hier sind einige ähnliche Begriffe:

  1. Partnerschaft - Eine Vereinigung zweier Menschen, die nicht notwendigerweise durch eine formelle Ehe bekräftigt wird.
  2. Hochzeit - Die Zeremonie oder Feier, bei der eine Ehe geschlossen wird.
  3. Verlobung - Die Ankündigung einer bevorstehenden Ehe.
  4. Scheidung - Die formelle Auflösung einer Ehe.
  5. Polygamie - Eine Praxis, bei der eine Person mehrere Ehepartner hat.
  6. Ehebruch - Der Akt der Untreue gegenüber dem Ehepartner durch eine außereheliche Beziehung.