Die Dauer eines Ferngesprächs wird in Einheiten gemessen und abgerechnet. Die Einheitsdauer eines Ferngesprächs beträgt 3 Minuten.

Die Ausdehnung auf 6 Minuten ist stets zulässig, über die Dauer von 6 Minuten hinaus im allgemeinen nur dann, wenn keine anderen Gesprächsanmeldungen vorliegen.

Regeln für Fernsprechanschlüsse (Auszüge) zitiert aus dem Telefonbuch für Berlin 1915,1920, 1925

Für die "anderen Gespräche" gab es eine Prioritätenliste

  • Staatsgespräche
  • Blitzgespräche
  • Pressegespräche
  • Unfall-/Überfallmeldungen
  • Dringend
  • Normal

Ähnliche Artikel

Anweisung zur Benutzung der Fernsprechanschlüsse ■■■■
Die Anweisung zur Benutzung der Fernsprechanschlüsse ist eine Anweisung aus einem alten Verzeichnis . . . Weiterlesen
XP-Gespräch ■■■■
Herbeirufen von Personen In einem so genannten XP-Gespräch (gemäß Fernsprechordnung §19I) konnte . . . Weiterlesen
So telefoniert man richtig ■■■■
So telefoniert man richtig: Bemerkungen über den Fernsprech-Verkehr nach auswärts Im Vorund Nachbarortsverkehr . . . Weiterlesen
Meter ■■■
Das Wort "Meter" bezieht sich im Allgemeinen auf eine Maßeinheit für Länge, die im internationalen . . . Weiterlesen
Fernmetastase auf medizin-und-kosmetik.de■■
Fernmetastase: Metastase Eine Fernmetastase bezieht sich auf eine Krebszelle, die sich von einem ursprünglichen . . . Weiterlesen