Gesetzlicher Träger der Krankenversicherungen sind die Krankenkassen (Körperschaften des öffentlichen Rechts). Es gibt Allgemeine Ortskrankenkassen für Beschäftigte in Gewerbe und Hauswirtschaft, Betriebskrankenkassen für gewerbliche Betriebe, Knappschaftsversicherung für Beschäftigte im Bergbau, Land-Krankenkassen für Landwirtschaft und Wandergewerbe, Innungskrankenkassen für Angehörige des Handwerks, Seekrankenkassen für Angehörige seemännischer Berufe sowie Ersatzkassen, freiwillige Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Angestellter (und Arbeiter) und so genannter freiwillig Weiterversicherter. Außerdem gibt es private Krankenkassen mit so genannten Leistungstarifen.
(Einer der in mindestens einer Woche des Jahres 2004 am häufigsten verwendeten Begriffe in deutschen Suchmaschinen)
Krankenversicherungen
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