Die Rentenversicherung ist ein Vertrag (oder das Unternehmen selbst, das solche Verträge anbietet), in dem (meist) der spätere Rentenempfänger einen monatlichen Beitrag leistet und damit das Recht erhält, nach Erreichen der Altersruhegrenze eine monatliche Rente zum Lebensunterhalt zu bekommen.
-Siehe auch: "Rentenversicherung" findet sich im WZ2003Code "75.30.1" Rentenversicherung der Angehörigen der kammerfähigen freien Berufe (nicht freiwillige Sozialversicherung)