Zur Altersvorsorge gehören alle Maßnahmen, die ein Individuum während seiner aktiven Schaffensperiode vornimmt, um im Alter, wenn die Erwerbsfähigkeit vermindert ist, über ein ausreichendes Einkommen zu verfügen.

Die Altersvorsorge besteht im wesentlichen aus dem Abschluss einer Rentenversicherung (für Angestellte und Arbeiter eine gesetzliche Pflicht), kann aber auch in anderen Vermögensmaßnahmen bestehen.


(Einer der in mindestens einer Woche des Jahres 2004 am häufigsten verwendeten Begriffe in deutschen Suchmaschinen)

-Siehe auch:
"Altersvorsorge" findet sich im WZ2003 Code "66.02.0"
Private Altersvorsorge durch Pensionen und Sterbekassen

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