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Nebenjob PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 23. September 2004 um 00:00 Uhr
Ein Nebenjob bzw. Minijob bezeichnet eine parallel zur Haupttätigkeit ausgeübte Nebentätigkeit. Alle Einkünfte unter 400 Euro werden als Minijob bzw. Nebenjob angesehen, und der Arbeitnehmer bekommt sein Geld ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungen ausbezahlt. Das heißt, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer in seinem Nebenjob arbeiten muss, um 400 Euro am Ende des Monats zu erhalten, hängt von dem vereinbarten Stundenlohn mit dem Arbeitgeber ab. Wer einen Nebenjob bzw. Minijob ausübt, hat Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie auf die Vergütung der Feiertage, sofern der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt. Jeder darf einen Nebenjob ausüben, solange dieser den Hauptberuf nicht beeinflusst.


(Einer der in mindestens einer Woche des Jahres 2003 am häufigsten verwendeten Begriffe in deutschen Suchmaschinen)
 

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