Der Dienstsitz (Behördensitz) ist der Sitz einer juristischen Person des Öffentlichen Rechts, also meist einer Behörde, es gibt aber auch andere Rechtsformen.

Am Dienstsitz hat die Behörde ihren Tätigkeitsschwerpunkt, meist ist dort auch die Leitung ansässig und es ist die übliche Postadresse.

Ähnliche Artikel

Regierungschef ■■■
Regierungschef im allgemeinen Kontext bezieht sich auf die Person, die die Exekutivgewalt eines Staates . . . Weiterlesen
Handelsregistereintragung auf finanzen-lexikon.de■■■
Handelsregistereintragung bezeichnet den Vorgang der offiziellen Registrierung eines Unternehmens im . . . Weiterlesen
Handelsregister auf industrie-lexikon.de■■■
Handelsregister bezieht sich im industriellen Kontext auf ein öffentliches Verzeichnis, das rechtliche . . . Weiterlesen
Bremen ■■
Bremen (326 Quadratkilometer, rund 540.000 Einwohner) ist eine Stadt im Nordwesten Deutschlands. Die . . . Weiterlesen