Das Flackerzeichen ist ein Begriff aus der Zeit der Telefonvermittlungsstellen.

Es wird durch viermaliges langsames Niederdrücken und Heben des beweglichen Hakens (bei Wandgehäusen bzw. der Gabel bei Tischgeräten) dem Fernamt gegeben. Der Name kommt daher, dass mit der niedergedrückten Gabel eine Lampe im Klappenschrank der Beamtin in der Vermittlungsstelle leuchtet. Dies ist normalerweise ein Hinweis an die Beamtin, die Verbindung zu trennen. Wird jedoch die Gabel mehrfach kurz gedrückt, beginnt die Lampe zu flackern. Ein Hinweis, dass der Teilnehmer die Beamtin zu sprechen wünscht. Diese schaltet sich dann in das Gespräch ein. Allerdings war es ihr untersagt, sich mit dem Kunden auseinanderzusetzen. Sie hatte bei Beschwerden den Teilnehmer weiterzuverbinden an die Beschwerdestelle. Dort saß dann (wahrscheinlich) ein Beamter.

Die Geschlechtsfestlegung Beamtin/Beamter stammt direkt aus dem Originaltext der Telefonbücher 1915-1930

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