Die Korrektur ist eine Änderung von etwas mit dem Ziel, einen vermeintlichen oder tatsächlichen Fehler zu beseitigen.

Je nach Objekt wird die Korrektur unterschiedlich bezeichnet:

  • Bei einem Text als redigieren/korrigieren
  • Bei einem Bild als retuschieren
  • Bei einem Körper als liften
  • Bei einem Meinungsbild als zensieren

Die Korrektur kann heimlich oder absichtlich offensichtlich geschehen. In bestimmten Bereichen ist die Kennzeichnung und damit Offenlegung Pflicht.

  • Im Grundbuchamt werden gelöschte und korrigierte Einträge unterstrichen
  • In Verträgen und anderen wichtigen Dokumenten wird der alte Text so durchgestrichen, dass er noch lesbar ist, der neue wird darüber geschrieben oder als Fußnote hinzugefügt und paraphiert
  • In den Printmedien wird in einer der Folgeausgaben eine freiwillige ("Richtigstellung") oder erzwungene ("Gegendarstellung") Korrektur veröffentlicht.
  • Auf bestimmten Dokumenten wird mit jeder Änderung das gesamte Dokument ungültig (Reisepass, Personalausweis, Flugticket, etc.)
  • Auf Schecks gilt bei einer Korrektur des Betrages, unabhängig von der Ausführung der Korrektur, immer der niedrigere Betrag.
  • Im Gehirn, unserem Gedächtnis, wird eine korrigierte Information mit der alten Information verknüpft. Ist die alte Information falsch, wird sie naturgemäß nicht mehr benutzt und "verblaßt" mit der Zeit. Ist die alte Information jedoch lediglich überholt, verbleibt sie sofern sie wichtig genug ist, durch die ständige Erinnerung im Langzeitgedächtnis.