Die Eigenheimzulage ist ein staatliche Subvention, mit der in Deutschland die Schaffung von selbstgenutztem Wohnungseigentum gefördert wird. Berechtigt sind alle Steuerpflichtigen. Der Anspruch besteht nur für Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Als Selbstnutzung zählt auch die unentgeltliche Überlassung an nahe Angehörige. Begünstigt ist die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung. Die Höhe der Eigenheimzulage richtet sich nach der Höhe der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der selbstgenutzten Wohnung.

(Einer der in mindestens einer Woche des Jahres 2003 am häufigsten verwendeten Begriffe in deutschen Suchmaschinen)