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Edelstahl PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 23. September 2004 um 00:00 Uhr
Edelstahl ist eine Bezeichnung für legierte oder unlegierte Stähle, deren Schwefel- und Phosphorgehalt (sogenannte Eisenbegleiter) 0,035 Prozent nicht übersteigt. Häufig sind danach weitere Wärmebehandlungen (zum Beispiel Vergüten) vorgesehen. Die alleinige Begriffsdefinition, ein Edelstahl sei ein "chemisch besonders reiner" oder "nicht rostender" Stahl, ist also ungenau beziehungsweise falsch. Zu den Edelstählen zählen nämlich hochreine Stähle, bei denen durch einen besonderen Herstellungsprozess Bestandteile wie Aluminium und Silizium aus der Schmelze ausgeschieden werden, oder zum Beispiel auch hochlegierte Werkzeugstähle, die für eine spätere Wärmebehandlung vorgesehen sind.

(Einer der in mindestens einer Woche des Jahres 2003 am häufigsten verwendeten Begriffe in deutschen Suchmaschinen)

---> Siehe auch:
"Edelstahl" findet sich im UNSPSC Code "31101505"
  Druckgussteile aus Edelstahl

"Edelstahl" findet sich im WZ2003 Code "28.61.0"
  Schneidwaren und Bestecke aus Edelstahl
 

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